Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab und vereinbart üblicherweise für den Schadensfall eine Eigenbeteiligung des Fahrzeughalters. Um was für Schäden geht es?

  • Das Fahrzeug fällt einem Brand oder einer Explosion zum Opfer.
  • Das Fahrzeug wird ausgeraubt oder gestohlen.
  • Sollte ein Wetteramt bestätigen, dass bestimmte Schäden von Unwetterfolgen herrühren, ist dies ebenfalls gedeckt. Wichtig: Nur das Unwetter selbst darf in solchen Fällen auf das Fahrzeug eingewirkt haben – nicht der Fahrer.
  • Sollte der Fahrer ein Tier anfahren, welches im Bundesjagdgesetz benannt ist, sind Schäden am Auto dann auch gedeckt. Hier können die Verträge der einzelnen ersicherungsunternehmen noch abweichen: Der eine nimmt noch “Schäden durch Vögel” hinzu, der andere schreibt ausdrücklich “Alle Tiere”.
  • Die Scheiben des Fahrzeugs werden beschädigt.
  • Marderbiss, sowie Schäden an der Verkabelung und Kurzschlussschäden gehören ebenfalls zum Deckungskatalog. Weiterlesen »